Mit einer Annahme der vorliegenden Revision nehmen wir in Kauf, dass wir auf unseren Lohn zwischen 19'845 und 88'200 Franken höhere Abzüge erhalten und im besten Falle bei unserer Pension das Rentenniveau halten werden. Gleichzeitig zur grösseren Einzahlung wird der Umwandlungssatz von 6,8% auf 6% (Alterskapital 100'000.00 CHF = 6'000 anstatt 6'800 CHF Rente im Jahr) verringert. Natürlich werden wir älter, aber mit diesem Vorgehen bleibt uns schlussendlich weniger Kaufkraft im Alltag und zwar während der Erwerbszeit und in der Pension. Und werden nicht gerade die Wohnkosten/Krankenkosten immer höher?
Das Argument der niedrigeren Eintrittsschwelle ist ebenso lächerlich. Neben einer tiefen AHV-Rente erhalten Wenig-Verdiende nun allenfalls noch eine kleine BVG-Rente (man hatte ja schliesslich auch höhere Abzüge auf dem Lohn). Diese beiden Grundrenten ab der Pensionierung werden aber in vielen Fällen noch mit Ergänzungsleistungen unterstützt, somit bleibt das Existenzniveau mit oder ohne Rente im gleichen Rahmen! Und im Gegensatz zu den Ergänzungsleistungen müssen die Renten versteuert werden, somit ist noch weniger im Portemonnaie.
Hier haben die Parlamentarier mit einem Einkommen von ca. 130'000.00 CHF (und weiteren Nebeneinkünften) keine Ahnung von Menschen, die nicht auf ein solches Einkommen kommen. Vielleicht war die Motivation zu dieser Revision mehr der Einfluss der Finanzbranche, die mit noch mehr Geld der Versicherten noch mehr Renditen und Reserven rausholen kann! Und gerade der Mittelstand kann von solchen Einkommen und Vermögen nur träumen, geschweige noch mit dem vorhanden Rest-Einkommen Geld anlegen und investieren.
Somit sollten wir am 22. September 2024 ein Nein einlegen und diese Alibi-Übung zurück an den Absender schicken!
Philipp Schwendimann, Obfelden
Leserbrief im Affolter Anzeiger vom 3. September 2024